Augen- und Gesichtsschutz
ACHTUNG! Wer nicht eingeloggt ist, erhält keine Auswertung! Wer die Auswertungsfunktion nutzen will, muss anonym oder personalisiert angemeldet sein (Login | Datenschutz). Für Arbeiten, bei denen eine Gefährdung für die Augen besteht sind geeignete Augenschutzmittel (Schutzbrillen) zur Verfügung zu stellen. Gefährdungen bestehen insbesondere durch Funkenflug beim Schleifen und Schneiden von Metallen. Schutzbrillen sind nicht nur im Betrieb zu tragen, sondern auch im Fall der Montagearbeit auf Baustellen immer mitzunehmen und im Bedarfsfall zu tragen. Für Brillenträger gibt es Schutzbrillen, die über der normalen Brille getragen werden können. Anforderungen an den Augenschutz finden Sie in der BGR 192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (zukünftig: DGUV Regel 112-192). ![]() Gebotsschild Augenschutz In entsprechend gekennzeichneten Bereichen ist auf jeden Fall ein Augenschutz zu tragen! |